Aktuelle Situation in Indien
Januar 2024
Die indische Regierung hatte bereits mehrfach ein neues Visum für alle Reisenden in Sachen Ayurveda angekündigt. Ende Januar 2024 wurde dieses neue Visum nun eingeführt.
D.h., neu müssen alle Gäste mit dem sogenannten AYUSH-Visum zu uns kommen. Das AYUSH-Visum kann – wie das vorhergehende medizinische Visum – online beantragt werden.
November 2022
Indien hat am 22. November 2022 ALLE Covid-bedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Es werden KEIN PCR-Test, KEIN Impfzertifikat und KEINE Einreiseformulare mehr verlangt.
Was sich nicht geändert hat, weil dies von der indischen Regierung unabhängig von der Pandemie festgelegt wurde, ist, dass weiterhin ein medizinisches Visum nötig ist, um für einen Behandlungsaufenthalt zu uns zu kommen.
Juni 2022
Die Einreisebedingungen sind nach wie vor gleich, man kann nach Indien entweder mit einem Impfzertifikat (die letzte Impfung muss bei Abreise innerhalb der letzten 12 Monate gewesen sein) oder mit einem negativen PCR-Test einreisen.
Neu hingegen ist seit Ende Mai, dass alle Gäste, die länger als 7 Tage zu uns kommen (was in der Regel der Fall ist, da wir Aufenthalte von mind. 21-24 Tagen empfehlen), mit einem medizinischen Visum einreisen müssen. Das medizinische Visum kann ebenfalls elektronisch beantragt werden. Es wird zusätzlich zu den ohnehin benötigten Dokumenten ein Brief von der Klinik verlangt.
April 2022
Indien hat Ende März seine Grenzen wieder vollständig für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Auch in Bezug auf die Visa ist die Situation nun wieder wie vor der Pandemie.
Die zwischenzeitlich verschärften Einreisebedingungen wurden wieder gelockert. Aktuell benötigt man für die Einreise nach Indien entweder ein Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus müssen zwei Online-Einreiseformulare ausgefüllt werden. Mehr wird gegenwärtig nicht verlangt.
Januar 2022
Seit September 2021 sind unsere beiden Vedasudha Ayurvedic Hospitals wieder geöffnet. In einem ersten Schritt konnten wir nur Patienten aufnehmen, die bereits seit langem auf einen Aufenthalt gewartet haben. Im Dezember 2021 konnten wir unsere Türen wieder für alle interessierten Personen öffnen.
Aktuelle Einreisebedingungen für Indien: Alle Reisenden aus Europa – unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder keins von beidem sind – müssen bei Abflug einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Direkt nach der Einreise wird am Flughafen ein weiterer PCR-Test durchgeführt, auf dessen Ergebnis man am Flughafen warten muss. In der Regel ist dieser Test ebenfalls negativ. Dennoch müssen alle Reisenden, unabhängig von ihrem Impf- bzw. Genesungsstatus, eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Diese Heimquarantäne findet bei uns in den Vedasudha Ayurvedic Hospitals statt. Nach Ende der Quarantäne wird ein weitere Test durchgeführt.
Dezember 2020
Seit unserem letzten Eintrag ist einige Zeit vergangen. Der Grund lag darin, dass es (leider) keine Neuigkeiten zu vermelden gab.
Indien erlebte in den Monaten September und Oktober den Höhepunkt der Pandemie mit täglichen Infektionszahlen von über 100’000 Fällen pro Tag. Seither hat sich die Lage in Indien etwas entspannt. Aktuell pendeln die täglich gemeldeten Infektionszahlen zwischen 30’000 und 45’000.
Fast alle im März durch die indische Regierung ergriffenen Massnahmen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen, wurden inzwischen – unter strengen Auflagen – gelockert.
So durften nach Einkaufszentren, Restaurants, Yoga-Studios und Orten der Religionsausübung mittlerweile auch Schulen und Universitäten wieder öffnen, ebenso Kino- und Theatersäle (hier dürfen nur max. 50% der Plätze belegt werden), Sporthallen (zu Trainingszwecken für aktive Sportler), Messehallen für geschäftliche Ausstellungen, und die Metro konnte ihren Betrieb wieder aufnehmen. Soziale, kulturelle, politische oder religiöse Veranstaltungen sind unter Einhaltung genau vorgegebener Personenzahlen erlaubt.
Landesweit gelten in Indien weiterhin Maskenpflicht im öffentlichen Raum und Social Distancing. Personen über 65 Jahren bzw. unter 10 Jahren sowie Schwangeren und Menschen mit Vorerkrankungen wird zudem empfohlen, zu Hause zu bleiben.
Der internationale Reiseverkehr ist nach wie vor nur Personen indischer Herkunft sowie Geschäftsleuten oder Personen von Hilfsorganisationen mit speziellen Visa gestattet. Alle Touristen-Visa sowie e-Visa bleiben ausgesetzt und es werden weiterhin keine neuen Visa, insbesondere keine e-Visa ausgestellt.
Die einzelnen Bundesstaaten können resp. müssen je nach Situation zusätzliche Massnahmen ergreifen bzw. erneut einen Lockdown über einzelne Distrikte verhängen, wenn die Infektionszahlen zu hoch sind.
Kerala ist momentan leider der nach Maharashtra am stärksten betroffene Bundesstaat Indiens mit knapp 60’000 aktiven Fällen. Entsprechend gibt es viele Gebiete mit mehr oder minder starken Einschränkungen.
Trotz der oben genannten Lockerungen, die die indische Regierung schrittweise vorgenommen hat, ist es weiterhin nicht möglich, unsere beiden Vedasudha Ayurvedic Hospitals zu öffnen.
Wir müssen derzeit leider davon ausgehen, dass eine Wiederaufnahme des Betriebs nicht vor Mai/Juni 2021 möglich sein wird. Sobald neue Regelungen in Kraft treten, werden hier an dieser Stelle informieren.
Wir wünschen all unseren Klienten und ihren Familien frohe, besinnliche und vor allem gesunde Feiertage.
Herzlich
George Theruvel & Team
In eigener Sache
Wie in den unteren Einträgen auf dieser Seite geschrieben, sind seit Mitte März diesen Jahres unsere beiden Vedasudha Ayurvedic Hospitals aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Zeitweise gab es in Indien einen vollständigen Lockdown inkl. Ausgangssperre.
Für unser Team ist dies – wie für sehr viele Menschen in allen Teilen der Welt – eine sehr herausfordernde Zeit. Es war und ist mir persönlich ein grosses Anliegen, alle Mitarbeitenden in Kerala als Angestellte zu behalten und so zu unterstützen, dass für sie und ihre Familien ein Auskommen gesichert ist.
Bisher waren immer ausreichend finanzielle Mittel dafür vorhanden, auch Dank zahlreicher Spenden von Klienten hier aus der Schweiz. In den vergangenen Wochen haben mich immer wieder Anfragen erreicht, ob Spenden für die Mitarbeitenden in Indien benötigt werden. Ich war jeweils sehr berührt über diese Anteilnahme und die Solidarität mit den Ärzten, Therapeuten, Köchen und anderen Helfern im Vedasudha und im Yogasudha, und ich möchte mich auf diesem Wege nochmals für die Unterstützung bedanken.
Im Moment ist die Situation jedoch so, dass bis etwa Ende Jahr die finanzielle Unterstützung der Mitarbeitenden sichergestellt ist. Daher möchte ich zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Spenden entgegen nehmen.
Falls die Situation in Indien weiterhin so angespannt bleibt, dass eine Wiederaufnahme des Kurbetriebes auch zu Beginn des nächsten Jahres nicht möglich ist und wir dann allenfalls auf Spenden angewiesen wären, würde ich mich persönlich bei den Personen melden, die ihre Hilfe angeboten haben.
Ich möchte mich nochmals für das Mitgefühl und die Hilfsbereitschaft bedanken, über die ich mich aufrichtig freue und ich bitte um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Spenden entgegen nehmen möchte.
Herzlichst, George Theruvel
September 2020
Mit dem 1. September hat die vierte Phase der Lockerungen der Corona-Restriktionen – Unlock 4.0 – begonnen. Zuvor hatte die indische Regierung bekanntgegeben, welche der Massnahmen, die im März getroffen wurden, um die Ausbreitung des neuartigen Virus einzudämmen, nun gelockert werden können.
Neu kann ab 8. September die Metro ihren Service wieder aufnehmen. Soziale, kulturelle, politische, religiöse, sportliche u.ä. Versammlungen bis max. 100 Personen werden ab der zweiten Hälfte September wieder möglich sein. Open-Air-Theater dürfen dann ebenfalls wieder öffnen. Die Schulen und Universitäten bleiben hingegen geschlossen, ebenso Kinos, Theaterhäuser, Schwimmbäder und Freizeitparks.
Ein strikter Lockdown in einzelnen Bundesstaaten, Distrikten oder Stadtvierteln kann von den lokalen Regierungen beschlossen werden, je nach aktueller Situation. So haben beispielsweise die Bundesstaaten Punjab und Maharashtra entschieden, den Lockdown bis zum 30. September beizubehalten. Während in Kerala „nur“ einzelne Bezirke in den verschiedenen Distrikten als sogenannte „Containment Zones“ deklariert wurden und daher vom Lockdown betroffen sind.
Was weiterhin nicht möglich sein wird, sind internationale Reisen von und nach Indien. Wie bereits im Juli und August geschrieben, wurde der Flugverkehr zwar eingeschränkt wieder aufgenommen. Doch diese Flüge sind weiterhin Auslandsindern, Diplomaten und Geschäftsleuten mit speziellen Visa vorbehalten. Personen, die nach Indien reisen, müssen sich dort in eine 14-tägige Quarantäne begeben, ebenso wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.
Alle erteilten Visa bleiben ausgesetzt und neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt.
Die Fallzahlen in Indien steigen weiterhin beinah täglich auf neue Rekordhöhen und der Höhepunkt der Pandemie scheint in Indien noch immer nicht erreicht zu sein.
Diese Entwicklungen haben unsere Hoffnungen auf eine baldige Wiedereröffnung der Vedasudha Ayurvedic Hospitals schwinden lassen. Wir hatten gehofft, im Oktober den Betrieb wieder aufnehmen zu können und Patienten begrüssen zu können. Doch leider müssen wir derzeit davon ausgehen, dass unsere beiden Ayurveda Hospitals bis Ende diesen Jahres geschlossen bleiben.
Reservierungen für das kommende Jahr nehmen wir grundsätzlich entgegen. Allerdings unter Vorbehalt, da wir derzeit überhaupt nicht abschätzen können, wann und unter welchen Bedingungen wir im kommenden Jahr die Vedasudha Ayurvedic Hospitals wieder öffnen können.
August 2020
Die Lage in Indien ist weiterhin sehr angespannt. Die Fallzahlen in ganz Indien steigen täglich um ca. 50’000 Fälle. Allerdings muss dabei auch betrachtet werden, dass täglich eine ähnlich hohe Zahl an erkrankten resp. infizierten Personen als geheilt bzw. als negativ getestet in der Statistik dazu kommen.
Leider hat auch in Kerala im Juli die Zahl der positiv getesteten Personen stark zugenommen. Kerala ist zwar im nationalen Vergleich immer noch deutlich weniger stark betroffen (total ca. 25’000 Fälle, davon aktuell 11’000 aktive) als beispielsweise die beiden Bundesstaaten mit den höchsten Infektionszahlen, Maharashtra (total ca. 440’000 Fälle, davon 148’000 aktive) oder das benachbarte Tamil Nadu (total ca. 257’000 Fälle, davon aktuell 57’000 aktive).
Aber mit den Lockerungen, die seit Anfang Juni in Kraft sind, konnte sich das Virus auch in Kerala vermehrt und deutlich schneller ausbreiten. Insbesondere entlang der Küste Keralas und in der Hauptstadt Thiruvananthapuram gibt es Hotspots, die einen vollständigen Lockdown erforderlich machen. Die Zentralregierung in Delhi hat den einzelnen Bundesstaaten Vollmachten gegeben, ab wann diese einen Distrikt zu einer sogenannten Containment-Zone erklären. Die Auflagen, die dann erfüllt werden müssen (Ausgangssperre, Schliessung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte und Einrichtungen, intensives Contact-Tracing etc.) wurden vom nationalen Ministerium für Gesundheit und Familie festgelegt.
Mit dem 1. August ist Indien in die dritte Phase der Lockerungen eingetreten – Unlock 3.0 wie es in Indien genannt wird. In dieser Phase werden einige weitere Restriktionen, die Mitte März erlassen wurden, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gelockert.
So können ab morgen Yoga-Studios und Fitness-Center Ihre Türen wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium hat gestern Richtlinien bekanntgegeben, wie die Studios und Center künftig arbeiten müssen. Darüberhinaus hat die indische Regierung die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.
Dagegen sind soziale, politische, sportliche, kulturelle oder religiöse Veranstaltungen weiterhin nicht möglich. Schulen, Colleges und Weiterbildungseinrichtungen bleiben geschlossen, ebenso wie Kinos, Theater, Schwimmhallen, Freizeitparks und Bars. Auch die U-Bahn darf ihren Dienst noch nicht wieder aufnehmen. Personen über 65 Jahren sowie unter 10 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren wird weiterhin empfohlen, zu Hause zu bleiben.
Der internationale Reiseverkehr ist zwar nicht mehr vollständig eingeschränkt. D.h., es gibt seit etwas mehr als zwei Wochen täglich einige wenige Flüge von und nach Indien, ABER diese sind ausschliesslich Indern resp. Auslandsindern, Geschäftsleuten mit speziellen Visa, Personen von Hilfsorganisationen und Diplomaten vorbehalten. Alle bereits erteilten Visa bleiben ausgesetzt und neue Visa werden weiterhin nicht erteilt.
Das bedeutet, dass sich trotz der Lockerungen die Situation für die Vedasudha Ayurvedic Hospitals leider nicht ändert. Wir können weiterhin keine Gäste empfangen.
Juli 2020
Leider ist die Lage in Indien weiterhin sehr ernst. Die täglich landesweit gemeldeten Infektionszahlen liegen derzeit bei 25’000 bis 28’000 neuen Fällen.
Der Bundesstaat Kerala ist zwar im Verhältnis – wenn man Indien als Gesamtes betrachtet – eher wenig betroffen. Mit einer Gesamtzahl an positiv getesteten Coronafällen von 8’300 (bei ca. 34 Mio Einwohnern) liegt Kerala bei nur 3.5% der Fälle des am schlimmsten betroffenen Bundesstaates Maharashtra mit einer Gesamtzahl an positiv getesteten Personen von ca. 240’000 (bei ca. 114 Mio Einwohnern).
Dennoch gelten auch in Kerala die von der Zentralregierung erlassenen Regelungen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, und auch Kerala hat in gewissen Gegenden „Hotspots“, die strengere Massnahmen bis hin zum Lockdown notwendig machen.
Die indische Regierung hat aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen die Aussetzung des internationalen Reiseverkehrs bis zum 31. Juli 2020 verlängert.
Von Mitte Juli an werden zwar vereinzelte internationale Flüge durchgeführt, doch sind diese Auslandsindern, Diplomaten, Mitarbeitern von Hilfsorganisationen sowie Geschäftsleuten mit speziellen Visa vorbehalten. Alle bisher bewilligten Visa bleiben ausgesetzt und bis auf Weiteres werden keine neuen Visa ausstellt.
Trotz der ernsten Lage ist der Monat Juli die Phase 2 der Lockerungen des stellenweise vollständigen Lockdowns. Schulen und Universitäten sowie U-Bahnen, Kinos, Sporthallen, Freizeitparks, Theater und Bars bleiben weiterhin geschlossen. Auch grössere Versammlungen jeglicher Art (sozial, kulturell, politisch aber auch religiös) bleiben untersagt.
Die nächtliche Ausgangssperre bleibt bestehen, wird aber leicht gelockert (von 22.00 bis 5.00 Uhr) und weiterhin müssen ältere Menschen über 65 Jahren, Kinder unter 10 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen zu Hause bleiben.
Grössere Ladengeschäfte dürfen neu – unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht – mehr als 5 Personen einlassen und der öffentliche Verkehr in Indien (Inlandsflüge wie auch Zugverbindungen) wird in dosierter Form weiter ausgeweitet.
In den sogenannten Containment-Zones, also den Gebieten mit hohen Infektionszahlen, hingegen bleibt der vollständige Lockdown bestehen.
Indien hat seit Ende Mai eine App im Einsatz – Aarogya Setu genannt (Übersetzung: Brücke zur Gesundheit) –, um Kontakte rückzuverfolgen, neueste Informationen zur Ausbreitung von Covid-19 mitzuteilen sowie zu helfen, allfällige Symptome einzuschätzen.
Mai 2020
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation sind die Vedasudha Ayurvedic Hospitals seit Ende März bis auf Weiteres geschlossen. Indien befindet sich wie die europäischen Länder seit etwas mehr als zwei Monaten im Lockdown.
- Indien hat seit dem 13. März 2020 sämtliche bereits erteilte Visa bis auf Weiteres ausgesetzt. Neue Visa werden derzeit nicht erteilt. D.h., Reisende egal welcher Nationalität können seit Mitte März nicht mehr nach Indien einreisen.
- Seit dem 22. März 2020 und ebenfalls bis auf Weiteres sind sämtliche Passagierflüge von und nach Indien gestrichen. Der Inlandsflugverkehr wurde am 25. Mai in sehr moderater Form wieder aufgenommen.
- Darüber hinaus gilt seit dem 25. März 2020 eine Ausgangssperre, die bereits viermal verlängert wurde. Lockdown 5.0 wie es in Indien genannt wird (die einzelnen Phasen des Lockdowns wurden nummeriert), gilt bis zum 30. Juni 2020. Im Verlauf des Juni beginnt Indien mit ersten Lockerungen.
- Des Weiteren ist Indien in Zonen eingeteilt – grün, orange, rot, Pufferzone und Ansteckungszone. Die Einteilung erfolgt unter der Verantwortung der einzelnen Bundesstaaten. Die Restriktionen schwanken zwischen ‚normales Leben ist unter Auflagen erlaubt‘ und ‚strikter Ausgangssperre‘, bei der der Ausgang nur für lebenswichtige Besorgungen möglich ist.
- Für ganz Indien gilt darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Maskenpflicht im öffentlichen Raum und Personen über 65 Jahren, Schwangere, Kinder unter 10 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen sollten zu Hause bleiben.
Aufgrund der Corona-Krise und der durch die indische Regierung getroffenen Massnahmen sind die Vedasudha Ayurvedic Hospitals seit Ende März geschlossen. Wir hatten zu Beginn des Lockdowns gehofft, dass wir unsere Häuser im Juni wieder öffnen können (eine Schliessung im Mai zwecks Renovierungsarbeiten war ohnehin geplant). Doch leider wird dies nicht möglich sein.
Wir hoffen sehr, dass wir im September unseren regulären Betrieb in den Ayurveda-Kliniken wieder aufnehmen können. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.